Umstellung auf eSignatur für Prüfberichte, Stellungnahmen und Gutachten


Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

wir freuen uns, Sie darüber zu informieren, dass wir ab dem 01.01.2023 den Dokumentenversand durch die Umstellung auf Dokumente mit eSignatur modernisieren werden.

Die von uns verwendete eSignatur entspricht den Anforderungen an eine fortgeschrittene eSignatur gemäß EU-Verordnung 910/2014 und ermöglicht es uns dadurch, unsere Prozesse in Ihrem Sinne sicher, moderner und flexibler zu gestalten.

Die Umstellung erfolgt sukzessive, sodass es sein kann, dass speziell für Ihre Anfrage noch alles so abgewickelt wird, wie Sie es gewohnt sind. Für die bereits umgestellten Prozesse bedeutet das, dass sie ab diesem Zeitpunkt lediglich ein elektronisch signiertes Dokument in Form eines PDF zur Verfügung gestellt bekommen. Der bisher standardmäßige Versand von hardcopy-Exemplaren mit Nassunterschrift entfällt dadurch.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen den gewohnten Service und damit die Möglichkeit, gegen Aufpreis, ein hardcopy-Exemplar zusätzlich zum Dokument mit eSignatur zu erhalten.

Der neue Prozess:

Als bessere Orientierung für Sie, wird ab dem 01.01.2023 auf neu ausgestellten Angeboten und Auftragsbestätigungen eine Information über diese Änderung im Dokumentenversand eingebettet sein. Wir bitten Sie daher, uns idealerweise bereits bei der Angebotserstellung, allerdings spätestens bei der Auftragserteilung, darüber zu informieren, ob Sie ein hardcopy-Exemplar wünschen, damit wir diesen Wunsch in der Auftragsbestätigung und den internen Prozessen berücksichtigen können. Sollte bei Ihnen erst im Nachhinein der Beauftragung der Wunsch eines hardcopy-Exemplares entstehen, so wird diesem Wunsch selbstverständlich ebenfalls entsprochen, in dem ein separates Angebot die zusätzlichen Kosten abbildet.

Falls Ihre Anfrage ab dem 01.01.2023 noch nicht von der Umstellung betroffen ist, sehen wir trotz der Information auf Angebot und Auftragsbestätigung natürlich von zusätzlichen Kosten ab.

Der Übergang:

Für alle umgestellten Prozesse gilt: Alle Beauftragungen, die vor dem Stichtag der Umstellung eingegangen sind, werden wie gewohnt mit einem hardcopy-Exemplar abgeschlossen, dass in diesem Fall selbstverständlich kostenfrei für Sie ist. Zusätzlich erhalten Sie dann allerdings schon das PDF mit eSignatur. Erst bei neuen Anfragen/Aufträgen wird der neue Prozess in Gänze angewendet.

Für alle noch nicht umgestellten Prozesse gilt: Selbstverständlich streben wir ein einheitliches System für Sie an. Daher planen wir, bis zum 01.07.2023 alle Prozesse auf die eSignatur umgestellt zu haben.